
AGB | MAKER'S Fam
(Agenturleistungen) – B2B-only
1. Geltungsbereich (B2B-only)
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Diese AGB gelten für alle Verträge über Agentur-, Beratungs- und Kreativleistungen zwischen MAKER’S Fam („Agentur“) und ihren Auftraggebern („Kunde“).
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Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
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Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
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Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Briefing und/oder schriftlicher Vereinbarung (E-Mail genügt).
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Die Agentur schuldet die vereinbarte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweite, Leads, Umsatz, Rankings), sofern nicht ausdrücklich als Garantie vereinbart.
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Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand berechnet, auch wenn sie im Zusammenhang mit dem Projekt stehen oder nachträglich gewünscht werden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden, Mitwirkungsverzug
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Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit.
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Reagiert der Kunde auf Rückfragen oder Freigaben länger als 10 Werktage nicht, befindet er sich im Mitwirkungsverzug.
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Verzögerungen aufgrund Mitwirkungsverzugs gehen nicht zu Lasten der Agentur; vereinbarte Zeitpläne verschieben sich entsprechend.
4. Korrekturen, Freigaben, Abnahme
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Korrekturschleifen sind nur im vereinbarten Umfang enthalten. Weitere Anpassungen werden als Zusatzleistung berechnet.
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Freigaben (auch per E-Mail oder WhatsApp) gelten als verbindliche Zustimmung zur Umsetzung oder Veröffentlichung.
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Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung wesentliche Mängel in Textform rügt (Abnahme-Fiktion).
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Die Abnahme gilt spätestens als erfolgt bei Nutzung, Livegang, Druckfreigabe oder Zahlung.
5. Vergütung, Zahlungsplan, Fälligkeit
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Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Zahlungsplan (Standard):
a) 30 % Anzahlung bei Beauftragung
b) 30 % Zwischenzahlung bei Überschreiten von 180 Kalendertagen ab Projektstart
c) 40 % Schlusszahlung bei Abnahme, spätestens bei Livegang, Übergabe oder Nutzung -
Projektstart ist das Datum der Auftragsbestätigung oder ein im Angebot definiertes Startdatum.
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Zeiten des Mitwirkungsverzugs hemmen die Projektlaufzeit nicht; die Zwischenzahlung bleibt fällig.
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Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
6. Zahlungsverzug, Leistungsstopp, Zurückbehaltung
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Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.
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Die Agentur kann Arbeitsergebnisse, Dateien, Zugänge und Veröffentlichungen zurückhalten, bis alle fälligen Beträge vollständig beglichen sind.
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Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
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Zusätzlich wird bei Zahlungsverzug eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig.
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Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
7. Fremdkosten, Drittanbieter, Subunternehmer
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Fremdkosten (z. B. Lizenzen, Tools, Hosting, Ads-Budgets, Druck) trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
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Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
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Für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen bei Drittanbietern (z. B. Plattformen, Tools, Hosting) übernimmt die Agentur keine Haftung.
8. Nutzungsrechte (Pay-to-Play)
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Nutzungsrechte an finalen Arbeitsergebnissen werden dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher fälliger Vergütungen eingeräumt.
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Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten ausschließlich für den im Vertrag definierten Zweck sowie das konkret beauftragte Projekt.
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Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für andere Projekte, Marken, Geschäftsbereiche oder eine Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.
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Bearbeitungen oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte sind nur im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks zulässig.
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Offene Dateien/Arbeitsdateien (z. B. Adobe-, Figma- oder Projektdateien) sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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Nicht umgesetzte Entwürfe, Konzepte und Varianten verbleiben bei der Agentur und dürfen nicht genutzt werden.
9. Inhalte des Kunden, Freistellung
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Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten verfügt.
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Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten resultieren.
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Eine rechtliche Prüfung (z. B. Marken-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht) ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
10. Einsatz von KI-Tools
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Die Agentur kann KI-Tools zur Unterstützung bei der Leistungserbringung einsetzen.
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Eine vollständige Rechtefreiheit oder Exklusivität von KI-generierten Inhalten kann nicht gewährleistet werden.
11. Haftung
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Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
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Die Haftung ist insgesamt auf die Netto-Vergütung des jeweiligen Auftrags begrenzt.
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Eine Haftung für entgangenen Gewinn sowie mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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Die Agentur haftet nicht für wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden, die auf Basis von Konzepten, Empfehlungen oder Strategien getroffen werden.
12. Kündigung, Projektstopp
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Kündigt der Kunde vor Fertigstellung, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 648 BGB). Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
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Bei Mitwirkungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen kann die Agentur das Projekt pausieren und den bis dahin erbrachten Leistungsstand abrechnen.
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Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei erheblichen Störungen der Zusammenarbeit oder anhaltendem Mitwirkungsverzug.
13. Laufzeit und Kündigung von laufenden Leistungen
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Laufende Leistungen (z. B. Retainer) haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, sofern nicht anders vereinbart.
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Danach beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
14. Referenzen, Case Studies, Logo-Nutzung
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Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen sowie Projektergebnisse zu Referenzzwecken zu verwenden und zu veröffentlichen (z. B. Website, Social Media, Präsentationen, Pitches), sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
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Dies umfasst auch die Darstellung von Projektinhalten, Ergebnissen und Einblicken in die Zusammenarbeit in angemessenem Umfang.
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Die Agentur darf den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken verwenden (z. B. „Kunden & Partner“).
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Die Nutzung erfolgt ausschließlich zur Darstellung der Zusammenarbeit und nicht als werbliche Partnerschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Der Kunde kann der Nutzung aus berechtigten Gründen jederzeit in Textform widersprechen.
15. Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht.
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Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Agentur.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: 16.02.2026
Anbieterin:
MAKER’S Fam – Natascha Wittig (Einzelunternehmerin)
Gatower Weg 4, 14624 Dallgow-Döberitz, Deutschland
E-Mail: hello@makersfam.com
Steuernummer: 051/287/10614